Hallo liebe Leser/innen,
nach Großbritannien und der Schweiz schaue ich mal, wie die Rundfunkgebühren privat genutzter Rundfunkgeräte unserer österreichischen Nachbarn erhoben werden.
In Österreich heißt der öffentlich-rechtliche Rundfunksender ORF. Der ORF produziert drei Fernsehprogramme, drei bundesweite und neun regionale Radioprogramme.
Die Gebühren werden durch die „Gebühren Info Service GmbH“ (=GIS) erhoben. Sie ist eine 100%iges Tochterunternehmen des ORF. Die GIS hat ca. 200 Mitarbeiter sowie zusätzlich ca. 125 freie Mitarbeiter im Außendienst. Es werden ca. 3,45 Millionen Kunden durch die GIS betreut. (Im Vergleich dazu: die GEZ betreut mit ca. 1.140 Mitarbeitern einen Bestand von ca. 42,5 Millionen Teilnehmern.)
Es besteht auch in Österreich für jeden, der ein oder mehrere Geräte besitzt, mit denen Radio- und/oder Fernsehempfang möglich ist, die gesetzliche Verpflichtung, Rundfunkgebühren zu zahlen. Nicht meldepflichtig ist der Rundfunkempfang außerhalb von Gebäuden (Autoradio).
Meine Recherchen ergaben, dass die Gebührenhöhe bei „Fernsehempfangseinrichtungen inkl. Radio“ zwischen 18,61 EUR und 23,71 EUR monatlich liegt, je nachdem, wo man wohnt (= dies wird in Abhängigkeit von der Höhe der Landesabgabe im jeweiligen Bundesland gemessen. Dem ORF verbleibt davon Rund ein Drittel.)
Die Gebühren für „Radio-Empfangseinrichtungen“ liegen monatlich zwischen 5,46 EUR und 6,86 EUR. In den jeweiligen monatlichen Gebühren sind immer 0,48 EUR für Kunstförderung enthalten, die Umsatzsteuer sowie die jeweilige Landesabgabe. Im Detail nachzulesen ist dies HIER.
In Österreich ist der Empfang von TV- und Radioprogrammen über ein UMTS-Handy ist bei mobiler Verwendung des Gerätes nicht gebührenpflichtig. An fixen Standorten (Wohnungen, Häuser, etc.) besteht allerdings Meldepflicht für das Gerät.
Für einige ja immer wieder ein interessanter Punkt: die Gebühr für internetfähige PC´s bezieht sich im Nachbarstaat auf den Empfang von Radiosendern. Die genaue Definition hierzu übernehme ich von der Homepage der GIS:
„Auch ein Computer mit Internetanschluss oder TV-Karte wäre aufgrund des Angebots in der Lage, Radioprogramme oder TV-Programme zu empfangen und abzuspielen.
Wobei die GIS allerdings zwischen dem Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen unterscheidet.
Fernsehprogramme werden über Internet noch nicht als kontinuierlicher Live-Stream übertragen, und Video-on-Demand Angebote werden von der GIS nicht als Rundfunk gewertet. Eine Gebührenpflicht hinsichtlich TV-Programme würde nur dann zum Tragen kommen, wenn der Computer durch den Einbau einer TV-Karte oder durch die Verwendung eines DVB-T USB-Sticks zu einem Fernsehempfangsgerät erweitert wird.
Anders bei Radioprogrammen: die Radioprogramme des ORF sind über Internet unmittelbar wahrnehmbar. Eine eventuelle Gebührenpflicht für einen „Internet-PC“ bezieht sich daher nur auf den Empfang von Radioprogrammen.“
Es gibt Kundendienstmitarbeiter der GIS, die Hausbesuche abstatten um ein Informationsgespräch zu führen. (Zur Erinnerung: bei uns sind die Aussendienstmitarbeiter Angestellte der jeweiligen Landesrundfunkanstalt, nicht der GEZ.)
Eine Befreiung von den Rundfunkgebühren kann bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit natürlich auch in Österreich beantragt werden. Die Gebührenbefreiung setzt voraus, dass Fernseh- und Radiogeräte bereits gemeldet wurden und der Hauptwohnsitz in Österreich ist. Der Antragssteller muss – genau wie bei uns - seinen Befreiungsgrund nachweisen können.
Wem dies nicht genug Information ist, kann sich gerne selber und ausführlicher über Rundfunkgebühren in anderen Ländern HIER informieren oder auch HIER.
„Wiederschauen“, wie man in Österreich zu sagen pflegt :O)
Vera Z.