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29.03.2010HOW DO YOU DO ?

Rundfunkgebühren in anderen Ländern – heute: United Kingdom England

 

Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erzählen..... Letztens war ich ein Wochenende im schönen London. Im Zimmer gab es nicht viel, aber einen Fernseher – den gab es. Prima, ich bin zwar nicht zum Fernsehen gucken gekommen, aber zwischendurch hatte ich mal Zeit, mir die Sender und das TV Angebot durchzuschauen - und es hat mir richtig gut gefallen!

Und da hab ich mal so nachgedacht, wie denn wohl in anderen Ländern mit den Rundfunkgebühren umgegangen wird. Gibt es eine „englische GEZ“? Oder eine Schwedische? Wie hoch sind wohl in anderen Ländern die Gebühren und gibt es dort auch Außendienstmitarbeiter? Und Befreiungen? Und Gebühren für PC´s? Wird ebenfalls nicht rückwirkend abgemeldet? Wird auch unterschieden zwischen privat genutzten und nicht privat genutzten Geräten …? Fragen über Fragen…..ich habe mich mal im Internet umgeschaut und herausgefunden:
JA - gibt es alles - und es ist nicht viel anders als bei uns auch! Am Beispiel England habe ich Folgendes mal herausgefunden:

 

Die „englische GEZ“ heißt „TV Licensing“ und setzt sich aus mehreren Unternehmen zusammen, die zuständig sind für die Gebühren, die Außendienstmitarbeiter, das Marketing, die Post und die Call Center. Die TV Licensing gehört zur BBC, welche die öffentlich-rechtlichen Programme in UK gestaltet. 25 Millionen Haushalte in den UK zahlen Gebühren, das sind 97%.

 

Die Rundfunkgebühren betragen dort bald 145,50 GBP  pro Jahr (eine Gebührenerhöhung steht ab 01.04.2010 an), was derzeit ca. 162 EUR sind. Radiogeräte sind von der Gebührenpflicht ausgeschlossen. Und: es gibt sogar eine extra Gebühr für schwarz-weiß TV Geräte, die beträgt ca. 60 EUR im Jahr.

 

Ab dem 75. Lebensjahr ist man in Großbritannien automatisch von den Rundfunkgebühren befreit - wie schön :O). Man kann sich natürlich bei Schwerbehinderung und anderen Gründen ebenfalls befreien lassen, genau wie bei uns.

 

Die „Lizenzen“ werden jährlich im Voraus fällig und müssen dann immer wieder jährlich erneuert werden. Der Empfang ist in jedem Fall gebührenpflichtig, egal auf welchem Weg (Kabel/SAT oder Internet) oder mit welchem Gerät er zustande kommt (TV-Gerät, PC, Handy, Laptop, digitale Box, DVD-Receiver). Es gibt sogar eine Rabattkarte…..:O)


Es wird genau wie bei uns unterschieden zwischen privat und nicht privat genutzten Geräten. Ebenfalls ist eine rückwirkende Abmeldung nicht möglich.

Ich find das Thema sehr spannend…. wem es auch so geht, der kann sich selber gern ein Bild machen, und zwar geht das HIER  oder auch HIER.


Tja – andere Länder, andere Sitten, andere Gebühren - und doch irgendwie gleich :O)

Viel Spaß und viele Grüße
Vera Z.

 

19.03.2010Was geht, was geht nicht und was kostet zusätzlich!?!

Nützliches am Rande

Im Rahmen meiner alltäglichen Arbeit leiste ich, wie Sie sich sicher vorstellen können, ständig Aufklärungsarbeit. Wann beginnt eine Befreiung, wie übersendet man eine Abmeldung, warum ist die letzte Rechnung höher als die davor… etc?

 

Die Top Five der häufigsten Missverständnisse liste ich nachfolgend, samt Lösung, mal auf:

 

1. Abmeldung per E-Mail – geht nur, wenn die E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, weil jede Abmeldung mit einer Unterschrift versehen sein muss. Also, die Abmeldung mit der Post oder als Fax versenden und, ganz sicher ist es, die Abmeldung per Einschreiben zu schicken.

 

2. Befreiungsunterlagen per Fax oder E-Mail zugesandt – geht nicht, da ein per Fax oder E-Mail zugesandtes Original beim Empfänger kein Original mehr ist. Genauso bei der beglaubigten Kopie. Die Unterlagen zur Befreiung sind im Original oder in beglaubigter Kopie zuzusenden. Der Antrag wiederum kann vorab per Fax gesendet werden. Auch hier ist wichtig, dass dieser unterschrieben ist.

 

3. „Bequeme“ Zahlung beim Gerichtsvollzieher – geht, kostet aber! Der Gerichtsvollzieher möchte nämlich auch noch für seine Arbeit bezahlt werden. Daher lieber pünktlich zahlen – weil’s billiger ist.

 

4. Zahlung rückbuchen, da eine Abmeldung oder Befreiung noch nicht bearbeitet wurde – geht ebenfalls, kostet aber auch, und zwar die Rücklastschriftkosten. Hier lieber mal kurz durchrufen und nach dem Bearbeitungsstand fragen. Eine Erstattung der zuviel gezahlten Gebühren erfolgt automatisch.

 

5. Abmeldung bei Umzug – es besteht nicht die Notwendigkeit das alte Konto bei uns abzumelden und ein neues anzumelden. Es genügt, uns die neue Anschrift mitzuteilen.

 

Was ebenfalls sehr wichtig ist, um Ihre Schreiben und Ihre Zahlungen zuordnen zu können, ist, dass Sie Ihre Teilnehmernummer bei jeder Mitteilung oder Zahlung angegeben. Die Mitteilung „Laura und Lars haben geheiratet“, ohne Angabe von Anschrift, Teilnehmernummer und Nachnamen, kann leider nicht zugeordnet werden. ´

 

Ich hoffe, geholfen zu haben!

Ihre Daniela

18.03.2010Abschied

Liebe User,

  
wie Sie sicherlich bereits gemerkt haben, habe ich mich bisher nicht oft zu Wort gemeldet und auch die Anzahl meiner Blogeinträge ist mehr als überschaubar.

  
Als hier im Haus die Information herausging, dass es ein Online-Portal geben wird, bei dem die Mitarbeiter aktiv beteiligt sind, fand ich die Idee einfach nur Spitze und habe mich sofort für eine Mitarbeit beworben. Natürlich freute ich mich sehr, als ich dann auch für diese Arbeit ausgewählt wurde und konnte den Start kaum noch erwarten.

  
Leider schaffe ich es als Bloggerin zeitlich nicht, mich so einzubringen, wie ich es mir gewünscht hatte und auch wenn es mir bisher viel Spaß gemacht hat, werde ich diese freiwillige Tätigkeit vorerst auf Eis legen müssen.

  
Also verabschiede ich mich heute von allen Bloglesern. Allen Usern noch viel Spaß auf diesem Portal und mit den Blogs meiner Kolleginnen!

  
Liebe Grüße
Conny

Verfasst von Conny um 14:23Abgelegt unter Aktuelle ThemenKommentare lesen/verfassen

16.03.2010Doppelt gemoppelt hält besser….?



Hallo liebe Leser/innen,

 

aktuell befinden sich in meiner Arbeitsliste viele Vorgänge zum Thema „Doppelführung“. Was ist das eigentlich? Und wie kommt es dazu? Und wie lässt sich eine Doppelführung vermeiden? Gerne möchte ich dies hier aus meiner Sicht darstellen, vielleicht lassen sich einige Doppelführungen ja dadurch in Zukunft vermeiden :O)

 

Mal angenommen, ein Paar entscheidet sich zu heiraten oder einen Partnerschaftsvertrags abzuschließen (bei dem Paar kann es sich um die Konstellation Frau und Mann, Frau und Frau oder Mann und Mann handeln), da kann es vor lauter Vorbereitungen auf das freudige Ereignis, Hochzeitsplanungen, Flitterwochen etc. vorkommen, dass die Abmeldung des zweiten Rundfunkteilnehmerkontos bei der GEZ vergessen wird…..

 

Denn wenn ein Paar verheiratet oder verpartnert ist, kann eines der bis dahin bestehenden beiden Teilnehmerkonten zum Folgemonat der Eheschließung / Verpartnerung abgemeldet werden, wenn ab diesem Datum ein gemeinsamer Haushalt besteht.

 

Bestehen also zwei Rundfunkteilnehmerkonten in einer Ehegemeinschaft / eingetragenen Lebensgemeinschaft, so handelt es sich um eine „Doppelführung“. (Leider ist es auch möglich, dass sich eine Person aus Versehen z.B. bei einem Umzug selber doppelt bei der GEZ anmeldet… das muss ja nicht sein...aber das ist ein anderes Thema.)

 

Am Besten ist also, man kündigt direkt nach der Heirat / Verpartnerung eines der beiden Teilnehmerkonten.

 

Wird die Doppelführung allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt bemerkt, so kann– Achtung Ausnahme *– eine rückwirkende Abmeldung durchgeführt werden (*rückwirkende Abmeldungen sind ansonsten nicht möglich). Hierfür ist es unbedingt erforderlich, eine Kopie der Heiratsurkunde / Partnerschaftsurkunde bei der Abmeldung mitzusenden (bitte auch beide Teilnehmernummern angeben). Gegebenenfalls ist eine Kopie der Meldebescheinigung erforderlich, aus welcher ersichtlich ist, dass seit Datum der Heirat / Verpartnerung ein gemeinsamer Haushalt bestand. Bereits entrichtete Rundfunkgebühren werden dann ab dem Zeitpunkt der Eheschließung bzw. Abschluss des Partnerschaftsvertrages im Rahmen der Verjährungsfrist (seit 01.04.2005 gilt die dreijährige Verjährungsregel) erstattet.

 

Also ein Rat von mir: natürlich ist eine Hochzeit / Verpartnerung ein freudiges Ereignis ….aber bitte prüfen Sie unbedingt die Abgänge auf Ihren beiden Kontoauszügen, so lässt sich einiges an Schriftverkehr, Ärger und Geld sparen :O)

 

Viele Grüße
Ihre Vera Z.

Verfasst von Vera Z. um 13:32Abgelegt unter ArbeitsalltagKommentare lesen/verfassen

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Der Mitarbeiterblog ist unser „Tagebuch“ als GEZ-Mitarbeiter: Hier gehen wir auf aktuelle Fragen zum Thema Rundfunkgebühren ein, setzen diese in Bezug zu unserem Arbeitsalltag oder empfehlen vielleicht einfach einen neuen Fernsehfilm. Je nach Lust und Laune.

Denn darum geht es: Hier schreiben wir als Mitarbeiter, und zwar das, was wir für wichtig erachten. Ungeschnitten. Wir Blogger kommen aus unterschiedlichen Unternehmensbereichen und widmen uns unterschiedlichen Themen – abhängig vom jeweiligen Interessensgebiet oder aktuellen Anlässen.

Unser Ziel ist es, mit dem Blog einen Einblick hinter die Kulissen der GEZ zu gewährleisten – offen, transparent und direkt. Woran arbeiten wir, wie arbeiten wir, welche Themen beschäftigen uns in unserem Arbeitsalltag? Auf diese und ähnliche Fragen wird dieser Blog nach und nach Antworten geben. A propos Antworten: Blogging ist Dialog. Deshalb freuen wir uns auf Ihre Anregungen, Ideen und Kommentare, um den Dialog in Gang zu halten.

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