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19.08.2010RUNDFUNKGEBÜHREN AM ZWEITWOHNSITZ

 

Noch ist in vielen deutschen Bundesländern Ferienzeit und manch einer macht sich mit seinen sieben Sachen (vielleicht sind es auch ein paar mehr) :O) auf den Weg in den Urlaub. Sei es an den Zweitwohnsitz, die Ferienwohnung, das Wochenendhaus oder man ist mit dem Wohnmobil unterwegs.


Aber HALT – da war doch was?
Ja richtig….wenn ich in ein Hotel fahre, kümmern mich die Rundfunkgebühren nicht weiter. Zu Hause ist bezahlt, das Hotel kommt auch für die Gebühren auf. Aber am Zweitwohnsitz…? Oder im Wohnwagen….? Da sollten die gesetzlichen Regelungen  beachtet werden, und zwar sehen die so aus:


Werden Rundfunkgeräte in der Zweitwohnung, der Ferienwohnung, im Wochenendhaus, im Wohnmobil oder im Wohnwagen zum Empfang bereit gehalten, so sind die Geräte anmelde- und gebührenpflichtig. Und zwar das ganze Jahr über. Auch wenn ich dort nur 2 Wochen im Jahr meine Zeit verbringe, denn die Geräte stehen ja die ganze Zeit dort zum Empfang bereit und allein dafür besteht bereits gemäß Rundfunkgebührenstaatsvertrag Gebührenpflicht.


So, wenn ich aber nun zu Hause bereits Rundfunkgebühren bezahle und für die Dauer meines (Urlaubs-)Aufenthalts ein tragbares Radio oder Fernsehgerät oder auch den PC mit Internetzugang mitnehme, sind keine zusätzlichen Rundfunkgebühren am Aufenthaltsort zu leisten.


Ist doch eigentlich ganz einfach, oder? Und wenn’s noch Fragen gibt, einfach mal anrufen, wir helfen gerne weiter.


Also in dem Sinne, schönen unbeschwerten und entspannten Urlaub mit tollem Ferienprogramm!


Viele Grüße
Vera Z.

20.07.2010RUNDFUNKGEBÜHREN IN ANDEREN LÄNDERN

heute: sonstige Länder

 

So, heute recherchiere ich noch ein letztes Mal zum Thema „Rundfunkgebühren in anderen Ländern“. Ich habe hier mal ein paar Beispiele herausgesucht.


Los geht’s mit Frankreich: In Frankreich heißt die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt „France Télévisions“ und gehört zu 100% dem französischen Staat. Bei unseren westlichen Nachbarn erfolgt der Gebühreneinzug mit der Wohnabgabe über den Steuereinzug. Die Gebühr beträgt umgerechnet ca. 116 EUR im Jahr. Interessant ist, dass Präsident Nicolas Sarkozy durchsetzte, dass ab Januar 2009 nach 20 Uhr keine Werbung mehr geschaltet wird und ab 2011 sogar komplett darauf verzichtet werden soll, was eine kontroverse Diskussion nach sich zog.
Wenn man mal einen Blick auf das Hörfunkkonzept in Frankreich wirft, so ist dies mit dem Deutschen nicht unbedingt vergleichbar. Im Nachbarland werden eher Reportagen und Beiträge als – wie bei uns - Musik favorisiert. Radiosender haben einen hohen Beliebtheitsgrad und eine hohe Frequentierung.


Italien hat mit „Radiotelevisione Italiana (RAI)“, die insgesamt 30 Fernsehsender und 12 Radiosender ihr Eigen nennt, den größten europäischen staatlichen Rundfunkkonzern. Die Gebühreneinzugszentrale ist hier die S.A.T (Sportello Abbonamenti TV). Die Gebühren können wie bei uns auch im 3-Monatsrhythmus, Halbjahresrhythmus oder Jahresrhythmus gezahlt werden. Die Jahresgebühr beträgt ca. 110 EUR. Die RAI finanziert sich neben den Gebühren zu fast 40% aus Werbeeinnahmen.
Führungsriege und Programmangebot werden kritisch beobachtet, was hier im Detail für Interessierte nachzulesen ist. In Italien gibt es übrigens eine hohe Rate (ca. 40%) an Schwarzsehern…


In Griechenland, Rumänien und Mazedonien handelt es sich bei der Rundfunkgebühr um einen Aufschlag auf die Stromrechnung, wobei die Höhe vom jeweiligen Stromverbrauch abhängig ist. Hier fallen die Gebühren dann eben auch für die unterschiedlichen Lokalitäten ggfs. einer Person an (Wohnung, Zweitwohnung, Büro etc).
Als makaberer Seitenhieb wird in Griechenland oft gespottet, dass selbst die Toten Gebühren zahlen müssen, da Friedhöfe eben auch Strom (und somit Rundfunkgebühren) zahlen…..

 
In Polen werden jährlich rund 52 EUR Rundfunkgebühren fällig. Die Gebühren können ebenfalls wie bei uns in 3-Monats-, 6-Monats- oder Jahresabständen gezahlt werden. Unterschied zu Deutschland ist jedoch, dass die Gebühren monatlich gezahlt werden können, und es bei jährlicher Vorauszahlung sogar einen Rabatt gibt. Denjenigen, die das 75. Lebensjahr erreicht haben, werden ab diesem Zeitpunkt die Rundfunkgebühren ganz erlassen.
Wenn man ein wenig in die Fernseh-Historie blickt, so stellt man fest, dass in Polen viele international bekannte Kinderfilme produziert wurden– wer kennt sie nicht, die hübschen Märchen- und Kinderfilme! Aktuell beinhaltet das polnische Fernsehprogramm gar katholische Sender. Der Jugendschutz wird im polnischen Fernsehen sehr achtsam bewacht und gekennzeichnet. Werbung ist während eines Films (ähnlich wie bei uns in ARD und ZDF ab 20 Uhr) verboten.
Auch hier gibt’s eine hohe Rate an nicht angemeldeten Geräten, im nicht privaten Bereich sind es sogar fast 98 % der Firmen, die keine Rundfunkgebühren zahlen! Das liegt daran, dass in Polen die Außendienstmitarbeiter eine Genehmigung benötigen, um Grundstücke betreten zu dürfen…..


2008 betrug die Rundfunkgebühr in der Tschechischen Republik 58,00 EUR. Hier bekommt man für sein Geld zwei 24-stündige Vollprogramme, einen Nachrichten- und einen Sportsender. Auch wenn mehrere TV Geräte in einem Haushalt vorhanden sind, fällt nur eine Gebühr an.


In Irland beträgt die Rundfunkgebührenhöhe ca. 160,00 EUR pro Jahr. Die ö.-r. Rundfunkanstalt heißt hier „Raidió Telifís Éireann“ und strahlt seit 1961 Fernsehen aus. Zuständig für den Gebühreneinzug ist die irische Post, so wie es bei uns in den Anfängen auch mal der Fall war :O)
Auch auf der grünen Insel gibt es eine Altersbegrenzung für den Gebühreneinzug: Ab dem Erreichen von 70 Jahren ist auch hier der Empfang gebührenfrei.


In Andorra, Estland, Liechtenstein, Luxemburg, Ungarn und Monaco werden übrigens keine Rundfunkgebühren erhoben, wohingegen
in Spanien, Portugal, Belgien und den Niederlanden der Gebühreneinzug in staatlicher Hand liegt.
Ein kurzer Blick noch über den großen Teich: In Nordamerika existieren insgesamt sehr wenige öffentlich-rechtliche Sender. Diese werden durch Abonnements oder Spenden finanziert.


Wer gerne selber und ausführlicher nachlesen möchte, kann dies hier tun:
oder auch hier.



Viele Grüße und eine schöne, sonnige Ferienzeit wünsche ich!
Vera Z. 

15.06.2010RUNDFUNKGEBÜHREN IN ANDEREN LÄNDERN

heute: die nordischen Länder

 

 

Liebe Leser/innen,


nachdem ich mir für meine letzten Blogeinträge die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunks von England, der Schweiz und Österreich angeschaut habe, gucke ich mir heute die nordischen Länder an.
 

Welche Sender und Besonderheiten es in unseren Nachbarländern gibt und wie hoch die Rundfunkgebühr im Vergleich zu der Gebühr in Deutschland ist, habe ich hier mal zusammengestellt. (Für Radio, Fernsehgerät und neuartiges Rundfunkgerät  fallen derzeit pro Jahr 215,76 EUR Gebühren in Deutschland an). Dies ist ja ein oft im Forum diskutiertes Thema.


In Dänemark z.B. wird die Rundfunkgebühr von der öffentlich-rechtlichen Anstalt „DR = Danmarks Radio“ selbst erhoben, wie in Großbritannien auch. Die Höhe der Gebühr beläuft sich in Dänemark auf ca. 288 EUR im Jahr. Seit 2009 werden das Fernsehprogramm von „DR“ sowie die Radioprogramme digital übertragen. Alle DR-Programme sind werbefrei.


In Finnland beträgt die Rundfunkgebühr um die 235,00 EUR pro Jahr. Die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ist „Yleisradio“. Die Rundfunkanstalt ist zu 99,9% in staatlicher Hand. Sie ist dennoch eine von der Regierung unabhängig arbeitende Organisation und wird zu 90% aus Rundfunkgebühren finanziert. Die Programme werden in Finnisch und Schwedisch produziert. Nachrichtensendungen werden ebenfalls auf Englisch und Russisch sowie im Sommer auch auf Deutsch produziert. Es gibt sogar eine Nachrichtensendung auf Lateinisch. :O)


Die Schweden haben den „Radiotjänst“, die Gebühr beträgt derzeit ca. 213 EUR. Der ö.-r. Sender ist „Sveriges Television“. Die Rundfunkgebührenhöhe beträgt ca. 17 EUR im Monat (=204 EUR im Jahr).
In Schweden dürfen laut Gesetzgebung neben den gesetzlichen Rundfunkgebühren und der Stromrechnung keine weiteren Kosten für den Empfang entstehen, die schwedischen Kabelanbieter sind verpflichtet, den angeschlossenen Haushalten zumindest die SVT-Programme zur Verfügung zu stellen, auch wenn beispielsweise die monatliche Kabelgebühr nicht bezahlt wurde. Fremdsprachige Sendungen werden im schwedischen Fernsehen nicht synchronisiert, sondern im Original mit Untertiteln gesendet. Auch wird nicht wie bei uns rund um die Uhr gesendet. In sendefreien Zeiten wird ein Testbild gezeigt.


In Norwegen ist die „Norsk rikskingkasting“ die staatliche Rundfunkgesellschaft, die sich aus dem Staatshaushalt und Rundfunkgebühren finanziert. Die Rundfunkgebührenhöhe beträgt ca. 255 EUR pro Jahr. Es werden 3 Fernsehkanäle und 14 Radiokanäle betrieben. Die Programme sind werbefrei. Lediglich im Internetangebot darf Werbung eingeblendet werden, ausgenommen sind hier Angebote für Kinder. Werbespots durch Sponsoren vor und nach Fernsehsendungen sind ebenfalls erlaubt.


Zu Island habe ich Folgendes ausfindig gemacht:
Im isländischen Fernsehen wird Werbung wird nur zwischen den Sendungen ausgestrahlt. Fremdsprachige Programme werden nicht synchronisiert, sondern erhalten Untertitel. Wie in Schweden wird nicht durchgehend gesendet, nachts wird pausiert.
Eine Kuriosität gibt es zum isländischen Fernsehen: bis in die 70er Jahre hinein wurde das Fernsehprogramm nur mittwochs und freitags ausgestrahlt. Bis zum Jahr 1983 wurde im ganzen Monat Juli das Fernsehprogramm eingestellt. Danach war der Donnerstag bis 1994 wöchentlicher fernsehfreier Tag :O) Der Fernsehsender RÚV  ist so klein und überschaubar, dass der Direktor Páll Magnússon nicht nur mit der Leitung und Verwaltung beschäftigt ist, sondern auch am Bildschirm als Nachrichtensprecher zu sehen ist.
Zur Gebührenhöhe habe ich leider keine Informationen finden können, lediglich die Aussage, dass die Rundfunkgebühr ggfs. vom Vermieter übernommen wird. 


In Dänemark, Finnland und Norwegen sind also die Rundfunkgebühren pro Kopf höher als in Deutschland. In Schweden sind sie 11,76 EUR im Jahr günstiger. Bei allen nordischen Ländern ist das Programmangebot, das man für seine Gebühren erhält, kleiner als in Deutschland.


Wer gerne selber und ausführlicher nachlesen möchte, kann dies hier tun,
oder auch hier.


Viele Grüße und bis zum nächsten Mal!
Vera Z.

 

 

20.05.2010RUNDFUNKGEBÜHREN IN ANDEREN LÄNDERN

heute: ÖSTERREICH


Hallo liebe Leser/innen,

 

nach Großbritannien und der Schweiz schaue ich mal, wie die Rundfunkgebühren privat genutzter Rundfunkgeräte unserer österreichischen Nachbarn erhoben werden.

 

In Österreich heißt der öffentlich-rechtliche Rundfunksender ORF. Der ORF  produziert drei Fernsehprogramme, drei bundesweite und neun regionale Radioprogramme.

 

Die Gebühren werden durch die „Gebühren Info Service GmbH“ (=GIS) erhoben. Sie ist eine 100%iges Tochterunternehmen des ORF. Die GIS hat ca. 200 Mitarbeiter sowie zusätzlich ca. 125 freie Mitarbeiter im Außendienst. Es werden ca. 3,45 Millionen Kunden durch die GIS betreut. (Im Vergleich dazu: die GEZ betreut mit ca. 1.140 Mitarbeitern einen Bestand von ca. 42,5 Millionen Teilnehmern.)

 

Es besteht auch in Österreich für jeden, der ein oder mehrere Geräte besitzt, mit denen Radio- und/oder Fernsehempfang möglich ist, die gesetzliche Verpflichtung, Rundfunkgebühren zu zahlen. Nicht meldepflichtig ist der Rundfunkempfang außerhalb von Gebäuden (Autoradio).

 

Meine Recherchen ergaben, dass die Gebührenhöhe bei „Fernsehempfangseinrichtungen inkl. Radio“ zwischen 18,61 EUR und 23,71 EUR monatlich liegt, je nachdem, wo man wohnt (= dies wird in Abhängigkeit von der Höhe der Landesabgabe im jeweiligen Bundesland gemessen. Dem ORF verbleibt davon Rund ein Drittel.)

 

Die Gebühren für „Radio-Empfangseinrichtungen“ liegen monatlich zwischen 5,46 EUR und 6,86 EUR. In den jeweiligen monatlichen Gebühren sind immer 0,48 EUR für Kunstförderung enthalten, die Umsatzsteuer sowie die jeweilige Landesabgabe. Im Detail nachzulesen ist dies HIER.

 

In Österreich ist der Empfang von TV- und Radioprogrammen über ein UMTS-Handy ist bei mobiler Verwendung des Gerätes nicht gebührenpflichtig. An fixen Standorten (Wohnungen, Häuser, etc.) besteht allerdings Meldepflicht für das Gerät.

 

Für einige ja immer wieder ein interessanter Punkt: die Gebühr für internetfähige PC´s bezieht sich im Nachbarstaat auf den Empfang von Radiosendern. Die genaue Definition hierzu übernehme ich von der Homepage der GIS:

 

„Auch ein Computer mit Internetanschluss oder TV-Karte wäre aufgrund des Angebots in der Lage, Radioprogramme oder TV-Programme zu empfangen und abzuspielen.

Wobei die GIS allerdings zwischen dem Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen unterscheidet.

Fernsehprogramme werden über Internet noch nicht als kontinuierlicher Live-Stream übertragen, und Video-on-Demand Angebote werden von der GIS nicht als Rundfunk gewertet. Eine Gebührenpflicht hinsichtlich TV-Programme würde nur dann zum Tragen kommen, wenn der Computer durch den Einbau einer TV-Karte oder durch die Verwendung eines DVB-T USB-Sticks zu einem Fernsehempfangsgerät erweitert wird.

Anders bei Radioprogrammen: die Radioprogramme des ORF sind über Internet unmittelbar wahrnehmbar. Eine eventuelle Gebührenpflicht für einen „Internet-PC“ bezieht sich daher nur auf den Empfang von Radioprogrammen.“

 

Es gibt Kundendienstmitarbeiter der GIS, die Hausbesuche abstatten um ein Informationsgespräch zu führen. (Zur Erinnerung: bei uns sind die Aussendienstmitarbeiter Angestellte der jeweiligen Landesrundfunkanstalt, nicht der GEZ.)

 

Eine Befreiung von den Rundfunkgebühren kann bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit natürlich auch in Österreich beantragt werden. Die Gebührenbefreiung setzt voraus, dass Fernseh- und Radiogeräte bereits gemeldet wurden und der Hauptwohnsitz in Österreich ist. Der Antragssteller muss – genau wie bei uns - seinen Befreiungsgrund nachweisen können.

 

Wem dies nicht genug Information ist, kann sich gerne selber und ausführlicher über Rundfunkgebühren in anderen Ländern HIER informieren oder auch HIER

 

 „Wiederschauen“, wie man in Österreich zu sagen pflegt :O)
Vera Z.

Der GEZ-Mitarbeiterblog

Der Mitarbeiterblog ist unser „Tagebuch“ als GEZ-Mitarbeiter: Hier gehen wir auf aktuelle Fragen zum Thema Rundfunkgebühren ein, setzen diese in Bezug zu unserem Arbeitsalltag oder empfehlen vielleicht einfach einen neuen Fernsehfilm. Je nach Lust und Laune.

Denn darum geht es: Hier schreiben wir als Mitarbeiter, und zwar das, was wir für wichtig erachten. Ungeschnitten. Wir Blogger kommen aus unterschiedlichen Unternehmensbereichen und widmen uns unterschiedlichen Themen – abhängig vom jeweiligen Interessensgebiet oder aktuellen Anlässen.

Unser Ziel ist es, mit dem Blog einen Einblick hinter die Kulissen der GEZ zu gewährleisten – offen, transparent und direkt. Woran arbeiten wir, wie arbeiten wir, welche Themen beschäftigen uns in unserem Arbeitsalltag? Auf diese und ähnliche Fragen wird dieser Blog nach und nach Antworten geben. A propos Antworten: Blogging ist Dialog. Deshalb freuen wir uns auf Ihre Anregungen, Ideen und Kommentare, um den Dialog in Gang zu halten.

Wir bloggen aus Spaß an der Freude. Hinter den Blogeinträgen steht nicht die GEZ, sondern wir Mitarbeiter selbst. Wir hoffen, Sie haben ebensoviel Spaß am neuen GEZ-Mitarbeiterblog! Auf Ihre Meinungen sind wir gespannt.

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