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22.06.2010Abmeldung

Herr Walli zieht um

 

Ein freundlicher Mann, den ich hier einfach nur Herrn Walli nennen möchte, hatte in seiner kleinen Wohnung einen Fernseher in seinem Wohnzimmer und einen in seinem Schlafzimmer. Auch ließ er sich jeden Morgen von seinem fast schon historischen Radio wecken. Natürlich hatte Herr Walli alle seine Geräte angemeldet.

 

Doch wie das Leben so spielt, entschloss sich Herr Walli eines Tages, gerade weil er alleinstehend und auch nicht mehr der Jüngste war, mit einem alten Freund eine so genannte „Alters – WG" zu bilden.

 

Um alles richtig zu machen, schickte er der GEZ eine Abmeldung. Er trug das Datum ein und begründete sein Anliegen mit den Worten „Wegen Umzug".

 

Normalerweise nimmt man doch seine Geräte mit ins neue Heim und schmeißt sie nicht gleich auf den Müll? Also bekam Herr Walli eine freundliche Nachfrage der GEZ, damit geklärt werden konnte, ob es sich eigentlich nur um eine neue Anschrift handelt oder ob sein Fernseher und Radio tatsächlich nicht mitgenommen werden.

 

Herr Walli war ein wenig erstaunt über diese Nachfrage, aber er war ein freundlicher Mann und so schickte er ein weiteres Formular an die GEZ. Diesmal wollte er jedoch nichts vergessen und schrieb in das vorgegebene Feld als zusätzliche Information „Jemand anders zahlt für das Fernsehgerät."

 

Leider haben auch hier die Informationen nicht ausgereicht, so dass Herr Walli eine weitere freundliche Nachfrage bekam, um herauszufinden, welche Geräte weiter vorhanden sind und wer die Gebühren zahlt.

 

Langsam war Herr Walli ein wenig verärgert und um die Angelegenheit endgültig zu erledigen zu können, rief er bei der GEZ an.

 

Durch das direkte Gespräch klärte sich sehr schnell, dass Herr Walli in eine WG gezogen ist und in seinem eigenen kleinen Zimmer kein Gerät mehr hat. Einer seiner alten Fernseher war leider, wie auch das historische Radio, auf dem Müll gelandet und der andere schmückte das gemeinschaftliche Wohnzimmer. Sein Freund war bereit gewesen, hierfür die Gebühren zu übernehmen und hatte sich bereits angemeldet.

 

Endlich konnte Herrn Walli geholfen werden. Er war glücklich und auch die GEZ war sehr froh, alle notwenigen Angaben zu haben und dadurch weiterhelfen zu können.

 

Und die Moral von der Geschicht?

Genaue Angaben sind wichtig – ohne geht’s leider nicht;-)

25.05.2010Sommermärchen mit kleiner Wolke

 

Endlich!!! Bald ist es wieder soweit! Die Tage werden gezählt und wir können uns alle auf einen tollen Start in den Sommer freuen! Denn dieser hoffentlich geniale Sommer startet mit der Fußballweltmeisterschaft in Afrika! Auch wenn unser bisheriger Mannschaftskapitän Michael Ballack aus dem Verkehr oder besser gesagt Spiel gezogen wurde und wir leider auf ihn verzichten müssen, haben wir doch alle die Hoffnung, dass wir ein zweites Sommermärchen erleben dürfen!

 

Aber auch an den schönsten Sommertagen ziehen ab und an ein paar kleine harmlose Wolken auf. Besonders im Zusammenhang mit der Weltmeisterschaft tauchen auch viele Fragen zu den Übertragungsgeräten auf, die in diesen vier Wochen wahrscheinlich auf Hochtouren laufen. Daher möchte ich an dieser Stelle auf ein paar Fragen näher eingehen.

 

Muss ich als Privatperson meinen Fernseher anmelden, wenn ich das Gerät bei schönem Wetter im Schrebergarten aufstelle?

 

Grundsätzlich sind Rundfunkgeräte an einem zweiten Standort, in diesem Beispiel der Schrebergarten, gesondert anzumelden. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn das entsprechende Gerät nur gelegentlich bzw. vorübergehend (z.B. für die Übertragung eines Fußballspieles) aufgestellt wird, muss dieses Gerät nicht angemeldet werden. Voraussetzung ist natürlich, dass Geräte am Hauptwohnsitz angemeldet sind. Wenn das Gerät jedoch länger als zwei Wochen aufgestellt bleibt oder für die komplette Dauer der WM, müssen Gebühren gezahlt werden.

 

Muss ich als Kneipeninhaber meine Geräte anmelden, wenn ich diese in den Wochen der Fußballweltmeisterschaft aufstelle? Für meinen Privathaushalt zahle ich doch schon.

 

Bei gewerblich genutzten Rundfunkgeräten gilt, dass grundsätzlich alle Geräte anzumelden sind. Ausnahmen wie im privaten Bereich gibt es leider keine. Diese Regelung ist unabhängig von den Rundfunkgeräten zu Hause. Die WM beginnt am 11.06.2010 und geht bis zum 11.07.2010. Für die Monate Juni und Juli sind dann Gebühren zu zahlen, da eine Anmeldung nur für volle Kalendermonate erfolgen kann.

 

Etwas ganz Wichtiges zum Schluss:

 

Natürlich übertragen ARD und ZDF fast alle (46 von 64 Spielen) Begegnungen der WM 2010 in Südafrika. Das I-Tüpfelchen der Übertragung ist die erstmalige Ausstrahlung in HD-Qualität, welche mit den entsprechenden Zusatzgeräten empfangen werden kann.

 

 

Und die Moral von der Geschicht?

Auch Fußball entbindet nicht von der Gebührenpflicht!

 

Verfasst von Evelyn um 13:26Abgelegt unter Aktuelle Themen / ArbeitsalltagKommentare lesen/verfassen

10.05.2010Lizenz zur Gebührenbefreiung

 

„Ich bin davon ausgegangen von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreit zu sein!"

 

Diese Aussage ist mir bei meiner täglichen Arbeit in der letzten Zeit immer öfter begegnet. Leider ist es dann in der Regel schon zu spät, um mit den entsprechenden Unterlagen rückwirkend noch etwas erreichen zu können.

 

Ich persönlich finde ich es eine sehr gute Sache, dass es überhaupt die Möglichkeit gibt, durch besondere Umstände keine Rundfunkgebühren mehr zahlen zu müssen. Um diese finanziellen Erleichterung zu bekommen, muss man ein wenig selber tätig werden. Allein der Bezug einer Sozialleistung oder der Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit Rundfunkgebührenbefreiungsvermerk (RF) reicht da nicht aus. Die Befreiungsoptionen sehen vor, dass unbedingt eine Beantragung notwendig ist. Auch die Tatsache, dass in den meisten Fällen eine zeitliche Begrenzung gegeben ist, bildet einen wichtigen Bestandteil.

 

Warum eine Begrenzung?

 

Diese Frage ist sicher berechtigt. Wir, die GEZ, richten uns nach dem von der Behörde angegebenen Zeitraum, in dem die Sozialleistung bezogen wird. Wenn auf dem Bescheid ein konkretes Enddatum der Leistung vermerkt ist, kann eine Befreiung auch nur bis zu diesem Datum erfolgen.

 

Natürlich bestätigen Ausnahmen die Regel. Um den Aufwand für die betroffenen Personen geringer zu machen, kann bei so genannten „Dauerverwaltungsakten" – sprich eine Leistung wird bis auf Weiteres bezogen oder die Gültigkeit eines Schwerbehindertenausweises ist unbefristet – eine Befreiung direkt für mehrere Jahre oder sogar unbefristet ausgesprochen werden. Über den genauen Zeitraum informieren wir nach erfolgter Befreiung in unseren Schreiben.

 

Um noch etwas mehr Licht in den Befreiungsdschungel zu bringen, bieten wir die Möglichkeit, auch dann einen Antrag zu stellen, wenn der aktuelle Bescheid von der Behörde noch nicht vorliegt. Eine Befreiung kann nämlich leider nur in der Zukunft nach dem Antragseingang erfolgen.

 

In jedem Fall ist es wichtig, sich genau zu informieren und sich vielleicht auch selbst eine kleine Erinnerung zu machen, um rechtzeitig einen neuen Antrag zu stellen. Schließlich spart man nicht nur eine Stange Geld, sondern auch jede Menge Ärger, wenn man nicht wartet, bis schon die ersten Erinnerungen und Gebührenbescheide ins Haus flattern.

 

Und die Moral von der Geschicht?

Eine Befreiung ohne Lizenz gibt es nicht!

Verfasst von Evelyn um 12:29Abgelegt unter Aktuelle Themen / ArbeitsalltagKommentare lesen/verfassen

26.04.2010Bürokratie Abmeldung

bevor ich hier direkt mit der Tür ins Haus falle, möchte ich mich als „Die Neue" vorstellen. Also, was den Blog angeht "neu"...

 

Bei der GEZ bin ich nämlich schon seit etwas über 4 Jahren. Ich freue mich auf jeden Fall sehr, hier viele Infos, kleine Alltagserlebnisse oder Erklärungen mal auf nicht ganz so bürokratischer Ebene loswerden zu können. Ebenso gespannt bin ich auf Ihre Kommentare und wünsche viel Spaß beim Lesen.

 

Apropros bürokratisch…..

 

Überall ist es das Gleiche: „Wir können Ihre Abmeldung leider nicht telefonisch entgegen nehmen und bitten Sie daher, uns diese schriftlich mit Unterschrift einzureichen."

 

Auch ich habe diesen Satz schon mehr als einmal gehört, egal, ob es sich um eine Versicherung, ein Zeitungs-Abo oder die Mitgliedschaft im Fitnessstudio handelt.

 

Ich dachte mir, dass es doch viel einfacher wäre, anzurufen und die lästige Angelegenheit schnell aus dem Kopf zu schaffen und von der To-Do-Liste streichen zu können.

 

Mittlerweile habe ich nicht nur durch die Erfahrungen in meinem Job gelernt, dass es einen guten Grund dafür gibt, Kündigungen schriftlich zu machen. Es ist eine Absicherung für beide Seiten. Und wenn wir ehrlich sind, sichern wir uns doch auch in anderen Bereichen dauernd ab: wir stellen Sendeberichte in unseren Handys ein, wenn wir SMS verschicken, wir richten Empfangsbestätigungen bei E-Mails ein und wir möchten unbedingt wissen, ob unsere Urlaubsgrüße angekommen sind.

 

Aber gerade wenn es um unser Geld geht, sollten wir doch erst recht mit der gleichen Absicherung an die Sache gehen. Wenn wir also eine Abmeldung verschicken, sei es per Einschreiben oder normaler Post und nicht innerhalb einer bestimmten Zeit eine entsprechende Bestätigung erhalten, unbedingt sofort nachfragen! So kann man sich unter Umständen viel Ärger ersparen.

 

 

 

Und die Moral von der Geschicht?

Abmelden ohne etwas Bürokratie gibt es nicht!

Der GEZ-Mitarbeiterblog

Der Mitarbeiterblog ist unser „Tagebuch“ als GEZ-Mitarbeiter: Hier gehen wir auf aktuelle Fragen zum Thema Rundfunkgebühren ein, setzen diese in Bezug zu unserem Arbeitsalltag oder empfehlen vielleicht einfach einen neuen Fernsehfilm. Je nach Lust und Laune.

Denn darum geht es: Hier schreiben wir als Mitarbeiter, und zwar das, was wir für wichtig erachten. Ungeschnitten. Wir Blogger kommen aus unterschiedlichen Unternehmensbereichen und widmen uns unterschiedlichen Themen – abhängig vom jeweiligen Interessensgebiet oder aktuellen Anlässen.

Unser Ziel ist es, mit dem Blog einen Einblick hinter die Kulissen der GEZ zu gewährleisten – offen, transparent und direkt. Woran arbeiten wir, wie arbeiten wir, welche Themen beschäftigen uns in unserem Arbeitsalltag? Auf diese und ähnliche Fragen wird dieser Blog nach und nach Antworten geben. A propos Antworten: Blogging ist Dialog. Deshalb freuen wir uns auf Ihre Anregungen, Ideen und Kommentare, um den Dialog in Gang zu halten.

Wir bloggen aus Spaß an der Freude. Hinter den Blogeinträgen steht nicht die GEZ, sondern wir Mitarbeiter selbst. Wir hoffen, Sie haben ebensoviel Spaß am neuen GEZ-Mitarbeiterblog! Auf Ihre Meinungen sind wir gespannt.

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