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26.04.2010Bürokratie Abmeldung

bevor ich hier direkt mit der Tür ins Haus falle, möchte ich mich als „Die Neue" vorstellen. Also, was den Blog angeht "neu"...

 

Bei der GEZ bin ich nämlich schon seit etwas über 4 Jahren. Ich freue mich auf jeden Fall sehr, hier viele Infos, kleine Alltagserlebnisse oder Erklärungen mal auf nicht ganz so bürokratischer Ebene loswerden zu können. Ebenso gespannt bin ich auf Ihre Kommentare und wünsche viel Spaß beim Lesen.

 

Apropros bürokratisch…..

 

Überall ist es das Gleiche: „Wir können Ihre Abmeldung leider nicht telefonisch entgegen nehmen und bitten Sie daher, uns diese schriftlich mit Unterschrift einzureichen."

 

Auch ich habe diesen Satz schon mehr als einmal gehört, egal, ob es sich um eine Versicherung, ein Zeitungs-Abo oder die Mitgliedschaft im Fitnessstudio handelt.

 

Ich dachte mir, dass es doch viel einfacher wäre, anzurufen und die lästige Angelegenheit schnell aus dem Kopf zu schaffen und von der To-Do-Liste streichen zu können.

 

Mittlerweile habe ich nicht nur durch die Erfahrungen in meinem Job gelernt, dass es einen guten Grund dafür gibt, Kündigungen schriftlich zu machen. Es ist eine Absicherung für beide Seiten. Und wenn wir ehrlich sind, sichern wir uns doch auch in anderen Bereichen dauernd ab: wir stellen Sendeberichte in unseren Handys ein, wenn wir SMS verschicken, wir richten Empfangsbestätigungen bei E-Mails ein und wir möchten unbedingt wissen, ob unsere Urlaubsgrüße angekommen sind.

 

Aber gerade wenn es um unser Geld geht, sollten wir doch erst recht mit der gleichen Absicherung an die Sache gehen. Wenn wir also eine Abmeldung verschicken, sei es per Einschreiben oder normaler Post und nicht innerhalb einer bestimmten Zeit eine entsprechende Bestätigung erhalten, unbedingt sofort nachfragen! So kann man sich unter Umständen viel Ärger ersparen.

 

 

 

Und die Moral von der Geschicht?

Abmelden ohne etwas Bürokratie gibt es nicht!

19.03.2010Was geht, was geht nicht und was kostet zusätzlich!?!

Nützliches am Rande

Im Rahmen meiner alltäglichen Arbeit leiste ich, wie Sie sich sicher vorstellen können, ständig Aufklärungsarbeit. Wann beginnt eine Befreiung, wie übersendet man eine Abmeldung, warum ist die letzte Rechnung höher als die davor… etc?

 

Die Top Five der häufigsten Missverständnisse liste ich nachfolgend, samt Lösung, mal auf:

 

1. Abmeldung per E-Mail – geht nur, wenn die E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, weil jede Abmeldung mit einer Unterschrift versehen sein muss. Also, die Abmeldung mit der Post oder als Fax versenden und, ganz sicher ist es, die Abmeldung per Einschreiben zu schicken.

 

2. Befreiungsunterlagen per Fax oder E-Mail zugesandt – geht nicht, da ein per Fax oder E-Mail zugesandtes Original beim Empfänger kein Original mehr ist. Genauso bei der beglaubigten Kopie. Die Unterlagen zur Befreiung sind im Original oder in beglaubigter Kopie zuzusenden. Der Antrag wiederum kann vorab per Fax gesendet werden. Auch hier ist wichtig, dass dieser unterschrieben ist.

 

3. „Bequeme“ Zahlung beim Gerichtsvollzieher – geht, kostet aber! Der Gerichtsvollzieher möchte nämlich auch noch für seine Arbeit bezahlt werden. Daher lieber pünktlich zahlen – weil’s billiger ist.

 

4. Zahlung rückbuchen, da eine Abmeldung oder Befreiung noch nicht bearbeitet wurde – geht ebenfalls, kostet aber auch, und zwar die Rücklastschriftkosten. Hier lieber mal kurz durchrufen und nach dem Bearbeitungsstand fragen. Eine Erstattung der zuviel gezahlten Gebühren erfolgt automatisch.

 

5. Abmeldung bei Umzug – es besteht nicht die Notwendigkeit das alte Konto bei uns abzumelden und ein neues anzumelden. Es genügt, uns die neue Anschrift mitzuteilen.

 

Was ebenfalls sehr wichtig ist, um Ihre Schreiben und Ihre Zahlungen zuordnen zu können, ist, dass Sie Ihre Teilnehmernummer bei jeder Mitteilung oder Zahlung angegeben. Die Mitteilung „Laura und Lars haben geheiratet“, ohne Angabe von Anschrift, Teilnehmernummer und Nachnamen, kann leider nicht zugeordnet werden. ´

 

Ich hoffe, geholfen zu haben!

Ihre Daniela

20.02.2010Hund, Katze, Maus und Co.

Hilfe, mein Haustier bekommt Post!

  

Immer wieder gibt es Beschwerden darüber, dass die GEZ Haustiere anschreibt und davon ausgeht, dass diese Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten.

Nun abstreiten will ich das nicht, doch wie kommt es dazu?  

In der heutigen Zeit wird Datenschutz ganz groß geschrieben. Auch hier im Forum sieht man, dass stark über dieses Thema diskutiert wird. Doch nicht jeder Mitbürger geht so vorsichtig mit seinen persönlichen Informationen um, wie es unsere User tun.

Da wird zum Beispiel, weil es ja so niedlich ist, bei der Bestellung des Katzenkörbchens über das Internet, natürlich als Empfänger auch Samtpfötchen Kitty angegeben. Das Krönchen, wird meiner Meinung nach, jedoch von den ganz Übereifrigen aufgesetzt.

Diese nehmen immer wieder gern an vermeintlichen Gewinnspielen teil. Und um natürlich ganz sicher zu gehen, dass die Gewinnchance auch erhöht wird, füllt man hier gleich eine Karte für jedes Haushaltsmitglied aus. Das wären dann z.B. Mama, Papa, das Söhnchen Max, die Tochter Emma und natürlich auch der Kanarienvogel Hansi. Alles wird fein säuberlich mit Familiennamen und Adresse versehen (muss ja alles seine Richtigkeit haben) und dann in der Hoffnung auf einen Gewinn in die Box geschmissen. Danach bleibt nur noch Abwarten! Doch seltsamerweise bleibt der vermeintliche Gewinn oft auch nach dem 20. Gewinnspiel aus. Stattdessen füllt sich der Briefkasten immer mehr mit Werbprospekten, Kreditanträgen oder Angeboten für Probefahrten im nächsten Autohaus.   

Die Wenigsten wissen jedoch, dass Gewinnspiele noch immer fast ausschließlich der Datenbeschaffung dienen. Ob hier wirklich Sorglosigkeit oder Unwissenheit der Grund ist, vermag ich weder zu sagen, noch zu vermuten. In der Regel landen jedoch all diese Namen und Adressen bei Firmen, die ihr Geld damit verdienen, möglichst viele verwertbare Informationen zu sammeln, um damit Statistiken zu erstellen und Werbemaßnahmen durchführen zu können. Auch der Piepmatz Hansi landet in diesem Topf und schon jetzt weiß niemand mehr, dass Hansi ein Vogel ist. 

Nun ist es natürlich kein Geheimnis, dass auch die GEZ Anschriften von externen Adressanbietern bezieht. Dies ist im Rundfunkgebührenstaatsvertrag § 8 Abs. 4 geregelt.  (oder auch über www.gez.de, Onlineservice, Top-Downloads)

So kann es auch sein, dass wir die Anschrift von Hansi Meier erhalten. Da Hansi ein gängiger Vorname (Hansi Hinterseer fällt mir ein) ist, bleibt es für uns auch ein Geheimnis, dass es sich hier um einen Vogel handelt.   

All die Namen und Adressen, die die GEZ bekommt, werden natürlich mit dem Bestand abgeglichen. Stellt sich dabei heraus, dass es kein Teilnehmerkonto für Hansi Meier gibt, wird natürlich auch dieser angeschrieben und über eine evtl. Rundfunkgebührenpflicht informiert.    

Mehr steckt nicht dahinter. 

Natürlich kann ich nachvollziehen dass es ärgerlich ist, wenn man ein Schreiben für sein Haustier im Briefkasten hat. Obwohl ich es weniger ärgerlich als seltsam finden würde. Doch sollte man sich hier nicht überlegen, wo der Name des Tieres bekannt gegeben wurde und in Zukunft einfach vertraulicher und bewusster mit diesen Informationen umgehen?

Ich hoffe, ich konnte jetzt zumindest etwas Licht in die Sache bringen und erklären wie diese komischen Konstellationen zustande kommen.

Viele Grüße
Conny 

Ach … kleiner Tipp! Am schnellsten sind diese Sachen telefonisch, per Post oder einfach übers Internet www.gez.de zu regeln. Ein kleiner Hinweis auf Vogel Hansi bzw. das angeschriebene Haustier und schon ist es geklärt. ;)

Verfasst von Conny um 10:43Abgelegt unter Praktische HinweiseKommentare lesen/verfassen

18.02.2010BEFREIUNG VON DER RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT

Eine kleine Anleitung


Hallo liebe User,


in meiner täglichen Sachbearbeitung begegne ich häufig Unklarheiten zum Thema „Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht“. Ich werde hier mal eine kleine Anleitung reinstellen, damit das Verfahren etwas vertrauter wird. Zur Vereinfachung schreibe ich nun aber nicht immer „Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht“ sondern „Befreiung“ :O)


Erhält man von einer zuständigen Behörde Leistungen (nähere Erläuterungen hierzu folgen weiter unten), ist man nicht automatisch bei der GEZ von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreit. Eine Befreiung muss schriftlich bei der GEZ beantragt werden.


Dies kann auf einem Vordruck geschehen. Den Vordruck gibt es entweder hier (manuell: www.gez.de, Schnelleinstieg „Befreien“, runterscrollen bis zum „Antragsformular“) oder der Antrag kann von uns gerne auf Anfrage per Post zugeschickt werden.


Es reicht aber auch ein einfaches formloses Anschreiben an die GEZ, auf welchem mitgeteilt wird, dass die Befreiung erwünscht ist.


Wichtig (bei beidem) ist, dass die eigene Teilnehmernummer mitgeteilt wird und der Antrag unterschrieben wird.


Eine Befreiung kann nicht für rückwirkende Monate erteilt werden! Die Befreiung beginnt ab dem Folgemonat des Antragseingangs bei der GEZ.


Haben Sie eine Leistung beim Amt beantragt und die Bewilligung liegt Ihnen noch nicht vor, kann ein vorsorglicher Antrag bei der GEZ gestellt werden. Hierzu wird entweder der letzte Punkt auf dem Antragsformular angekreuzt, oder es wird – wie eben beschrieben – ein formloser vorsorglicher Antrag bei der GEZ gestellt.


Um die Befreiung auf dem Teilnehmerkonto vermerken zu können, benötigen wir zusätzlich zum unterschriebenen Antrag beglaubigte Kopien der entsprechenden Unterlagen, die die Voraussetzungen für die Befreiung nachweisen. Ich empfehle Ihnen, uns beglaubigte Kopien statt der Originalunterlagen zu senden.


Wurde ein vorsorglicher Antrag gestellt, so sollten direkt nach Erhalt die entsprechenden Unterlagen an die GEZ gesandt werden. Für den Beginn der Befreiung wird dann das Eingangsdatum des vorsorglichen Antrags berücksichtigt.


Gründe für eine Befreiung sind folgende: Hilfe zum Lebensunterhalt, Bezug von Grundsicherung, Bezug von Sozialgeld oder ALG II, Bezug von Asylbewerberleistungen, BAFöG-Leistungen, Bezug von Berufsausbildungshilfe, Ausbildungsgeld, Sonderfürsorgeberechtigte, Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen, Hilfe zur Pflege , Bezug von Leistungen oder Freibetrag nach § 267 LAG oder der Bezug von Leistungen nach SGB VIII.
Die genauen Voraussetzungen für den Erhalt einer Befreiung können Sie im Detail dem Antragsformular entnehmen oder hier nachlesen. (Manuell: www.gez.de, Befreien).


So, zum Abschluss sei noch angemerkt, dass eine Befreiung entsprechend des Bewilligungsbescheides auf dem Rundfunkteilnehmerkonto vermerkt wird und nicht unendlich gilt.
Ist beispielsweise der Zeitraum 01.2010 bis 06.2010 vom Amt bewillig worden, so wird die Befreiung auch nur für diesen Zeitraum ausgesprochen. Es ist also ratsam, vor Ablauf der Frist (im Beispielfall also im Juni) einen neuen (vorsorglichen) Antrag zu stellen, damit dann im Anschluss direkt die neue Befreiung vermerkt werden kann und keine Rundfunkgebühren anfallen. Denn für Rundfunkgeräte, die in Zeiträumen vor und zwischen den Befreiungen zum Empfang bereitgehalten werden, müssen Gebühren gezahlt werden.


Haben Sie einen vorsorglichen Antrag gestellt, sind bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag Rundfunkgebühren zu zahlen. Eventuell zuviel gezahlte Gebühren werden selbstverständlich erstattet.


Ich hoffe hiermit eine kleine Hilfestellung gegeben zu haben und verbleibe
mit vielen Grüßen
Vera Z.

Verfasst von Vera Z. um 17:13Abgelegt unter Praktische HinweiseKommentare lesen/verfassen

Der GEZ-Mitarbeiterblog

Der Mitarbeiterblog ist unser „Tagebuch“ als GEZ-Mitarbeiter: Hier gehen wir auf aktuelle Fragen zum Thema Rundfunkgebühren ein, setzen diese in Bezug zu unserem Arbeitsalltag oder empfehlen vielleicht einfach einen neuen Fernsehfilm. Je nach Lust und Laune.

Denn darum geht es: Hier schreiben wir als Mitarbeiter, und zwar das, was wir für wichtig erachten. Ungeschnitten. Wir Blogger kommen aus unterschiedlichen Unternehmensbereichen und widmen uns unterschiedlichen Themen – abhängig vom jeweiligen Interessensgebiet oder aktuellen Anlässen.

Unser Ziel ist es, mit dem Blog einen Einblick hinter die Kulissen der GEZ zu gewährleisten – offen, transparent und direkt. Woran arbeiten wir, wie arbeiten wir, welche Themen beschäftigen uns in unserem Arbeitsalltag? Auf diese und ähnliche Fragen wird dieser Blog nach und nach Antworten geben. A propos Antworten: Blogging ist Dialog. Deshalb freuen wir uns auf Ihre Anregungen, Ideen und Kommentare, um den Dialog in Gang zu halten.

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