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01.03.2010alles fair oder was?

Liebe Leser,

was ist eigentlich Fairness?

Ist es eine Privatangelegenheit, oder funktioniert sie auch öffentlich(rechtlich)?

Zum Thema "Grundversorgung", die mit dem Programm-Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen geregelt wird, ein paar Gedanken.

Ich möchte vorweg schicken,  dass mann diese Debatte endlos führen kann, denn jeder definiert "Grundversorgung" anders.

Der Eine kommt mit einem Sender klar, der überregionale Themen behandelt und "ein bisschen" Bildungsfernsehen macht.

Der Andere will aber in seiner Region von seinem Landesstudio mit Nachrichten, Musik, Infos und Tipps zu Theman der ganzen Bandbreite versorgt werden.

Und zum Thema "Verschlüsseln" und eine Art Pay-TV aus den ÖR´s zu machen, kann ich nur sagen, genau das geht ja zu hundert Prozent konträr zu dem eigentlichen Gedanken von der Versorgung der Öffentlichkeit, und zwar der gesamten.

Absolut richtig finde ich, darüber zu diskutieren, wie weit Grundversorgung gehen sollte, aber einige Szenarien, wie sie im Forum dargestellt werden, führen das Ganze an sich ad absurdum.

In einer Gemeinschaft gibt es, da stimmen Sie mir sicherlich zu, solidarische Leistungen, die von allen zu tragen sind, aber nicht von allen gleichermaßen in Anspruch genommen werden.

Eine sehr philosophische Debatte, die man zu diesem Thema führen kann, finde ich, und die gar nicht mehr so sehr mit Rundfunkgebühren zu tun hat, sondern grundsätzlich in Frage stellt, inwieweit das Individuum seinen Beitrag zum Gemeinwohl zu leisten hat.

Das ist eine Entscheidung, die jeder für sich selber zu treffen hat, der Eine empfindet es als normal und sozusagen als seinen persönlichen Pflichtbeitrag, individuelle Leistungen beizusteuern, der Andere betrachtet sich womöglich gar nicht als Teil eines Staatswesens...

Beide Standpunkte sind nachvollziehbar und, wie ich finde, sie haben beide ihre Berechtigung. Schließlich leben wir ja (glücklicherweise!!) in einer Demokratie. Aber ganz ohne Regeln und Steuerung funktioniert die Sache nun mal nicht, und daher ist der Einzelbeitrag zu den Rundfunkgebühren richtig und wichtig!

 Ihre Anja

Verfasst von Anja um 11:03Abgelegt unter ForumsdiskussionKommentare lesen/verfassen

25.02.2010Wie entstehen Gebührenrückstände?

Wenn der Gerichtsvollzieher zweimal klingelt!

„Guten Tag, hier ist die GEZ in Köln. Wie kann ich Ihnen helfen?“
(Name der Person und Anliegen)
„Geben Sie mir bitte Ihre Teilnehmernummer. Ich schaue gerne für Sie nach.“
(Teilnehmernummer wird genannt, Anliegen wird weiter erläutert.)
„Nein. Vom 05.10.2008 liegt uns von Ihnen kein Schreiben vor.“

 

Ja, das kommt immer wieder vor. Verzweifelte Teilnehmer rufen mich an und teilen mir mit, dass sie sich bereits vor Jahren abgemeldet haben. Sie wundern sich über weitere Mahnungen und über Besuche vom Gerichtsvollzieher. Meist melden sich die Teilnehmer erst, nachdem der Gerichtsvollzieher vor der Tür stand.

 

Das ist ein wenig spät, werden Sie sich wahrscheinlich auch denken. Ja, und leider ist es das auch. Wenn das verloren gegangene Abmeldeschreiben nicht per Einschreiben zugesandt wurde, fehlt dem Teilnehmer jegliche Möglichkeit, dessen Zustellung zu belegen. Wir können keine rückwirkende Abmeldung durchführen, was bedeutet, dass der rückständige Betrag zu begleichen ist, auch wenn schon lange kein Rundfunkgerät mehr zum Empfang bereitgehalten wurde.

 

Deshalb mein Tipp der Woche: Lesen Sie die Briefe, die meine Kolleginnen/Kollegen und ich Ihnen schreiben. Die Dinger sind nicht nur für den Papierkorb oder den Kamin gedacht. Sicher, es sind keine Liebesbriefe und wir verteilen auch keine Rabattmarken. Aber es spart Ihnen unnötigen Ärger und vor allem auch Geld!

 

Grüße
Daniela

Verfasst von Daniela um 13:40Abgelegt unter ArbeitsalltagKommentare lesen/verfassen

20.02.2010Hund, Katze, Maus und Co.

Hilfe, mein Haustier bekommt Post!

  

Immer wieder gibt es Beschwerden darüber, dass die GEZ Haustiere anschreibt und davon ausgeht, dass diese Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten.

Nun abstreiten will ich das nicht, doch wie kommt es dazu?  

In der heutigen Zeit wird Datenschutz ganz groß geschrieben. Auch hier im Forum sieht man, dass stark über dieses Thema diskutiert wird. Doch nicht jeder Mitbürger geht so vorsichtig mit seinen persönlichen Informationen um, wie es unsere User tun.

Da wird zum Beispiel, weil es ja so niedlich ist, bei der Bestellung des Katzenkörbchens über das Internet, natürlich als Empfänger auch Samtpfötchen Kitty angegeben. Das Krönchen, wird meiner Meinung nach, jedoch von den ganz Übereifrigen aufgesetzt.

Diese nehmen immer wieder gern an vermeintlichen Gewinnspielen teil. Und um natürlich ganz sicher zu gehen, dass die Gewinnchance auch erhöht wird, füllt man hier gleich eine Karte für jedes Haushaltsmitglied aus. Das wären dann z.B. Mama, Papa, das Söhnchen Max, die Tochter Emma und natürlich auch der Kanarienvogel Hansi. Alles wird fein säuberlich mit Familiennamen und Adresse versehen (muss ja alles seine Richtigkeit haben) und dann in der Hoffnung auf einen Gewinn in die Box geschmissen. Danach bleibt nur noch Abwarten! Doch seltsamerweise bleibt der vermeintliche Gewinn oft auch nach dem 20. Gewinnspiel aus. Stattdessen füllt sich der Briefkasten immer mehr mit Werbprospekten, Kreditanträgen oder Angeboten für Probefahrten im nächsten Autohaus.   

Die Wenigsten wissen jedoch, dass Gewinnspiele noch immer fast ausschließlich der Datenbeschaffung dienen. Ob hier wirklich Sorglosigkeit oder Unwissenheit der Grund ist, vermag ich weder zu sagen, noch zu vermuten. In der Regel landen jedoch all diese Namen und Adressen bei Firmen, die ihr Geld damit verdienen, möglichst viele verwertbare Informationen zu sammeln, um damit Statistiken zu erstellen und Werbemaßnahmen durchführen zu können. Auch der Piepmatz Hansi landet in diesem Topf und schon jetzt weiß niemand mehr, dass Hansi ein Vogel ist. 

Nun ist es natürlich kein Geheimnis, dass auch die GEZ Anschriften von externen Adressanbietern bezieht. Dies ist im Rundfunkgebührenstaatsvertrag § 8 Abs. 4 geregelt.  (oder auch über www.gez.de, Onlineservice, Top-Downloads)

So kann es auch sein, dass wir die Anschrift von Hansi Meier erhalten. Da Hansi ein gängiger Vorname (Hansi Hinterseer fällt mir ein) ist, bleibt es für uns auch ein Geheimnis, dass es sich hier um einen Vogel handelt.   

All die Namen und Adressen, die die GEZ bekommt, werden natürlich mit dem Bestand abgeglichen. Stellt sich dabei heraus, dass es kein Teilnehmerkonto für Hansi Meier gibt, wird natürlich auch dieser angeschrieben und über eine evtl. Rundfunkgebührenpflicht informiert.    

Mehr steckt nicht dahinter. 

Natürlich kann ich nachvollziehen dass es ärgerlich ist, wenn man ein Schreiben für sein Haustier im Briefkasten hat. Obwohl ich es weniger ärgerlich als seltsam finden würde. Doch sollte man sich hier nicht überlegen, wo der Name des Tieres bekannt gegeben wurde und in Zukunft einfach vertraulicher und bewusster mit diesen Informationen umgehen?

Ich hoffe, ich konnte jetzt zumindest etwas Licht in die Sache bringen und erklären wie diese komischen Konstellationen zustande kommen.

Viele Grüße
Conny 

Ach … kleiner Tipp! Am schnellsten sind diese Sachen telefonisch, per Post oder einfach übers Internet www.gez.de zu regeln. Ein kleiner Hinweis auf Vogel Hansi bzw. das angeschriebene Haustier und schon ist es geklärt. ;)

Verfasst von Conny um 10:43Abgelegt unter Praktische HinweiseKommentare lesen/verfassen

18.02.2010BEFREIUNG VON DER RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT

Eine kleine Anleitung


Hallo liebe User,


in meiner täglichen Sachbearbeitung begegne ich häufig Unklarheiten zum Thema „Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht“. Ich werde hier mal eine kleine Anleitung reinstellen, damit das Verfahren etwas vertrauter wird. Zur Vereinfachung schreibe ich nun aber nicht immer „Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht“ sondern „Befreiung“ :O)


Erhält man von einer zuständigen Behörde Leistungen (nähere Erläuterungen hierzu folgen weiter unten), ist man nicht automatisch bei der GEZ von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreit. Eine Befreiung muss schriftlich bei der GEZ beantragt werden.


Dies kann auf einem Vordruck geschehen. Den Vordruck gibt es entweder hier (manuell: www.gez.de, Schnelleinstieg „Befreien“, runterscrollen bis zum „Antragsformular“) oder der Antrag kann von uns gerne auf Anfrage per Post zugeschickt werden.


Es reicht aber auch ein einfaches formloses Anschreiben an die GEZ, auf welchem mitgeteilt wird, dass die Befreiung erwünscht ist.


Wichtig (bei beidem) ist, dass die eigene Teilnehmernummer mitgeteilt wird und der Antrag unterschrieben wird.


Eine Befreiung kann nicht für rückwirkende Monate erteilt werden! Die Befreiung beginnt ab dem Folgemonat des Antragseingangs bei der GEZ.


Haben Sie eine Leistung beim Amt beantragt und die Bewilligung liegt Ihnen noch nicht vor, kann ein vorsorglicher Antrag bei der GEZ gestellt werden. Hierzu wird entweder der letzte Punkt auf dem Antragsformular angekreuzt, oder es wird – wie eben beschrieben – ein formloser vorsorglicher Antrag bei der GEZ gestellt.


Um die Befreiung auf dem Teilnehmerkonto vermerken zu können, benötigen wir zusätzlich zum unterschriebenen Antrag beglaubigte Kopien der entsprechenden Unterlagen, die die Voraussetzungen für die Befreiung nachweisen. Ich empfehle Ihnen, uns beglaubigte Kopien statt der Originalunterlagen zu senden.


Wurde ein vorsorglicher Antrag gestellt, so sollten direkt nach Erhalt die entsprechenden Unterlagen an die GEZ gesandt werden. Für den Beginn der Befreiung wird dann das Eingangsdatum des vorsorglichen Antrags berücksichtigt.


Gründe für eine Befreiung sind folgende: Hilfe zum Lebensunterhalt, Bezug von Grundsicherung, Bezug von Sozialgeld oder ALG II, Bezug von Asylbewerberleistungen, BAFöG-Leistungen, Bezug von Berufsausbildungshilfe, Ausbildungsgeld, Sonderfürsorgeberechtigte, Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen, Hilfe zur Pflege , Bezug von Leistungen oder Freibetrag nach § 267 LAG oder der Bezug von Leistungen nach SGB VIII.
Die genauen Voraussetzungen für den Erhalt einer Befreiung können Sie im Detail dem Antragsformular entnehmen oder hier nachlesen. (Manuell: www.gez.de, Befreien).


So, zum Abschluss sei noch angemerkt, dass eine Befreiung entsprechend des Bewilligungsbescheides auf dem Rundfunkteilnehmerkonto vermerkt wird und nicht unendlich gilt.
Ist beispielsweise der Zeitraum 01.2010 bis 06.2010 vom Amt bewillig worden, so wird die Befreiung auch nur für diesen Zeitraum ausgesprochen. Es ist also ratsam, vor Ablauf der Frist (im Beispielfall also im Juni) einen neuen (vorsorglichen) Antrag zu stellen, damit dann im Anschluss direkt die neue Befreiung vermerkt werden kann und keine Rundfunkgebühren anfallen. Denn für Rundfunkgeräte, die in Zeiträumen vor und zwischen den Befreiungen zum Empfang bereitgehalten werden, müssen Gebühren gezahlt werden.


Haben Sie einen vorsorglichen Antrag gestellt, sind bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag Rundfunkgebühren zu zahlen. Eventuell zuviel gezahlte Gebühren werden selbstverständlich erstattet.


Ich hoffe hiermit eine kleine Hilfestellung gegeben zu haben und verbleibe
mit vielen Grüßen
Vera Z.

Verfasst von Vera Z. um 17:13Abgelegt unter Praktische HinweiseKommentare lesen/verfassen

Der GEZ-Mitarbeiterblog

Der Mitarbeiterblog ist unser „Tagebuch“ als GEZ-Mitarbeiter: Hier gehen wir auf aktuelle Fragen zum Thema Rundfunkgebühren ein, setzen diese in Bezug zu unserem Arbeitsalltag oder empfehlen vielleicht einfach einen neuen Fernsehfilm. Je nach Lust und Laune.

Denn darum geht es: Hier schreiben wir als Mitarbeiter, und zwar das, was wir für wichtig erachten. Ungeschnitten. Wir Blogger kommen aus unterschiedlichen Unternehmensbereichen und widmen uns unterschiedlichen Themen – abhängig vom jeweiligen Interessensgebiet oder aktuellen Anlässen.

Unser Ziel ist es, mit dem Blog einen Einblick hinter die Kulissen der GEZ zu gewährleisten – offen, transparent und direkt. Woran arbeiten wir, wie arbeiten wir, welche Themen beschäftigen uns in unserem Arbeitsalltag? Auf diese und ähnliche Fragen wird dieser Blog nach und nach Antworten geben. A propos Antworten: Blogging ist Dialog. Deshalb freuen wir uns auf Ihre Anregungen, Ideen und Kommentare, um den Dialog in Gang zu halten.

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